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   BGH, 01.08.2012 - 5 StR 176/12   

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https://dejure.org/2012,22366
BGH, 01.08.2012 - 5 StR 176/12 (https://dejure.org/2012,22366)
BGH, Entscheidung vom 01.08.2012 - 5 StR 176/12 (https://dejure.org/2012,22366)
BGH, Entscheidung vom 01. August 2012 - 5 StR 176/12 (https://dejure.org/2012,22366)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 29a Abs. 1 BtMG; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB
    Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Maßgeblichkeit der Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts; Täterschaft und Teilnahme)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Rahmen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei Beschränkung des Täters auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts; Voraussetzungen des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a Abs. 1; BtMG § 30a Abs. 1
    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Rahmen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei Beschränkung des Täters auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts; Voraussetzungen des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.10.2010 - 3 StR 324/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungshilfe (sicherere

    Auszug aus BGH, 01.08.2012 - 5 StR 176/12
    Maßgeblich sind insoweit insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Haupttat maßgeblich auch vom Willen des Täters abhängt (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, NStZ 2007, 288; Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 StR 156/07, NStZ 2007, 531, und vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 324/10).

    Bei der Bewertung des Beteiligungsumfangs der Angeklagten ist das Landgericht bei den verbliebenen Zweifeln am Tatgeschehen - entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin - ohne Rechtsfehler von der für die Angeklagten günstigeren Sachverhaltsvariante ausgegangen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 324/10).

  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    Auszug aus BGH, 01.08.2012 - 5 StR 176/12
    Abzustellen ist vielmehr darauf, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (BGH, Urteile vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, und vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NStZ 2008, 465; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 5 StR 345/08, NStZ 2009, 392).
  • BGH, 07.02.2008 - 5 StR 242/07

    Beihilfehandlungen nach Sicherstellung der Betäubungsmittel (sukzessive Beihilfe;

    Auszug aus BGH, 01.08.2012 - 5 StR 176/12
    Abzustellen ist vielmehr darauf, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (BGH, Urteile vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, und vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NStZ 2008, 465; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 5 StR 345/08, NStZ 2009, 392).
  • BGH, 14.12.2006 - 4 StR 421/06

    Bandenmitgliedschaft (Feststellungen) und Täterschaft und Teilnahme bei

    Auszug aus BGH, 01.08.2012 - 5 StR 176/12
    Maßgeblich sind insoweit insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Haupttat maßgeblich auch vom Willen des Täters abhängt (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, NStZ 2007, 288; Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 StR 156/07, NStZ 2007, 531, und vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 324/10).
  • BGH, 30.10.2008 - 5 StR 345/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertung von Kuriertätigkeiten;

    Auszug aus BGH, 01.08.2012 - 5 StR 176/12
    Abzustellen ist vielmehr darauf, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (BGH, Urteile vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, und vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NStZ 2008, 465; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 5 StR 345/08, NStZ 2009, 392).
  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 156/07

    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei der unerlaubten Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 01.08.2012 - 5 StR 176/12
    Maßgeblich sind insoweit insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Haupttat maßgeblich auch vom Willen des Täters abhängt (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, NStZ 2007, 288; Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 StR 156/07, NStZ 2007, 531, und vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 324/10).
  • BGH, 01.06.2022 - 3 StR 118/22

    Täterschaftliche Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beteiligung

    Maßgeblich sind insoweit insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Haupttat maßgeblich auch vom Willen des Täters abhängt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 13. April 2021 - 4 StR 506/20, juris Rn. 5; Urteile vom 1. August 2012 - 5 StR 176/12, juris Rn. 9; vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219 Rn. 6 ff.).

    Seine Beteiligung am Umsatzgeschäft hat das Landgericht aber nicht festzustellen vermocht, insbesondere nicht, dass er in den beabsichtigten Verkauf eingebunden war oder anteilig am Erlös der Umsatzgeschäfte partizipieren sollte (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 2012 - 5 StR 176/12, juris Rn. 11; Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 3 StR 363/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 74 Rn. 10).

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